- Angenommen werden nur Stuten mit Papieren. Der
Abstammungsnachweis sowie eine eventuell vorhandene
Materialbeurteilung müssen bei der Anmeldung als Kopie beigelegt werden.
- Die Stuten müssen frei von ansteckenden Krankheiten
sein und aus einem seuchenfreien Bestand kommen. Die Tiere müssen
einen ausreichenden Impfschutz gegen Tetanus und Pferdegrippe haben.
Eine Tupferprobe ist für alle Stuten verpflichtend!
- Im Falle von Krankheiten und Verletzungen wird nach
Ermessen des Hengsthalters und auf Kosten des Stutenbesitzers ein
Tierarzt hinzugezogen. Dasselbe gilt sinngemäß für Schmiedearbeiten.
- Die Stuten werden isländertypisch ganztägig auf
Weiden mit Freilaufställen gehalten und mehrmals täglich kontrolliert.
- Der Hengsthalter übernimmt keine Haftung für Tod,
Beschädigung, Minderwert oder Entwendung der Stute (bzw. des
dazugehörigen Fohlens), gleich welcher Ursache. Auch für Schäden, die
durch die Zuführung der Stute zum Hengst, den Deckakt selbst und das
Herdenverhalten der Stuten untereinander entstehen, ist er nicht
haftpflichtig. Die Haftung des Hengsthalters beschränkt sich auf solche
Schäden, die von ihm grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt
werden. Jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Für von seiner
Stute verursachte Schäden haftet ausschließlich der Stutenbesitzer. Er
ist dafür verantwortlich, dass eine Haftpflichtversicherung für die
Stute besteht, die sämtliche Fälle der Tierhaftung und Risiken abdeckt.
- Die Deckperiode dauert sechs Wochen. Auf Wunsch des
Stutenbesitzers kann eine Trächtigkeitskontrolle auf sein Risiko und zu
seinen Lasten durchgeführt werden. Sollte das Ergebnis der
Trächtigkeitsuntersuchung negativ sein, obwohl die Stute eine ganze
Deckperiode beim Hengst war, kann sie, nach Absprache mit dem
Hengsthalter und nach Möglichkeit, eine weitere Periode beim Hengst
bleiben.
- Das Weidegeld beträgt € 5,-- pro Tag. Für die
Pflege von Ekzempferden werden weitere € 5,-- pro Tag verrechnet.
- Bei Anlieferung der Stute muss die Deckgebühr
entrichtet werden. Das Weidegeld, sowie allfällige Nebenkosten werden
bei der Abholung der Stute fällig und der Stutenbesitzer erhält den
Deckschein.
- Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort
(Fürstenfeld/Österreich) des Hengsthalters.