
- Angenommen werden nur Stuten mit Papieren. Der
Abstammungsnachweis sowie eine eventuell vorhandene
Materialbeurteilung müssen bei der Anmeldung als Kopie
beigelegt werden.
- Die Stuten müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein
und aus einem seuchenfreien Bestand kommen. Die Tiere
müssen einen ausreichenden Impfschutz gegen Tetanus und
Pferdegrippe haben. Eine Tupferprobe ist für alle
Stuten verpflichtend!
- Im Falle von Krankheiten und Verletzungen wird nach
Ermessen des Hengsthalters und auf Kosten des
Stutenbesitzers ein Tierarzt hinzugezogen. Dasselbe gilt
sinngemäß für Schmiedearbeiten.
- Die Stuten werden isländertypisch ganztägig auf Weiden
mit Freilaufställen gehalten und mehrmals täglich
kontrolliert.
- Der Hengsthalter übernimmt keine Haftung für Tod,
Beschädigung, Minderwert oder Entwendung der Stute (bzw. des
dazugehörigen Fohlens), gleich welcher Ursache. Auch für
Schäden, die durch die Zuführung der Stute zum Hengst, den
Deckakt selbst und das Herdenverhalten der Stuten
untereinander entstehen, ist er nicht haftpflichtig. Die
Haftung des Hengsthalters beschränkt sich auf solche
Schäden, die von ihm grob fahrlässig oder vorsätzlich
herbeigeführt werden. Jede weitergehende Haftung ist
ausgeschlossen. Für von seiner Stute verursachte Schäden
haftet ausschließlich der Stutenbesitzer. Er ist dafür
verantwortlich, dass eine Haftpflichtversicherung für die
Stute besteht, die sämtliche Fälle der Tierhaftung und
Risiken abdeckt.
- Die Deckperiode dauert sechs Wochen. Auf Wunsch des
Stutenbesitzers kann eine Trächtigkeitskontrolle auf sein
Risiko und zu seinen Lasten durchgeführt werden. Sollte das
Ergebnis der Trächtigkeitsuntersuchung negativ sein, obwohl
die Stute eine ganze Deckperiode beim Hengst war, kann sie,
nach Absprache mit dem Hengsthalter und nach Möglichkeit,
eine weitere Periode beim Hengst bleiben.
- Das Weidegeld beträgt € 5,-- pro Tag. Für die Pflege von
Ekzempferden werden weitere € 5,-- pro Tag verrechnet.
- Bei Anlieferung der Stute muss die Deckgebühr entrichtet
werden. Das Weidegeld, sowie allfällige Nebenkosten werden
bei der Abholung der Stute fällig und der Stutenbesitzer
erhält den Deckschein.
- Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort
(Fürstenfeld/Österreich) des Hengsthalters.