• Angenommen werden nur Stuten mit Papieren. Der Abstammungsnachweis sowie eine eventuell vorhandene Materialbeurteilung müssen bei der Anmeldung als Kopie beigelegt werden.

  • Die Stuten müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein und aus einem seuchenfreien Bestand kommen. Die Tiere müssen einen ausreichenden Impfschutz gegen Tetanus und Pferdegrippe haben. Eine Tupferprobe ist für alle Stuten verpflichtend!

  • Im Falle von Krankheiten und Verletzungen wird nach Ermessen des Hengsthalters und auf Kosten des Stutenbesitzers ein Tierarzt hinzugezogen. Dasselbe gilt sinngemäß für Schmiedearbeiten.
  • Die Stuten werden isländertypisch ganztägig auf Weiden mit Freilaufställen gehalten und mehrmals täglich kontrolliert.

  • Der Hengsthalter übernimmt keine Haftung für Tod, Beschädigung, Minderwert oder Entwendung der Stute (bzw. des dazugehörigen Fohlens), gleich welcher Ursache. Auch für Schäden, die durch die Zuführung der Stute zum Hengst, den Deckakt selbst und das Herdenverhalten der Stuten untereinander entstehen, ist er nicht haftpflichtig. Die Haftung des Hengsthalters beschränkt sich auf solche Schäden, die von ihm grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden. Jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Für von seiner Stute verursachte Schäden haftet ausschließlich der Stutenbesitzer. Er ist dafür verantwortlich, dass eine Haftpflichtversicherung für die Stute besteht, die sämtliche Fälle der Tierhaftung und Risiken abdeckt.

  • Die Deckperiode dauert sechs Wochen. Auf Wunsch des Stutenbesitzers kann eine Trächtigkeitskontrolle auf sein Risiko und zu seinen Lasten durchgeführt werden. Sollte das Ergebnis der Trächtigkeitsuntersuchung negativ sein, obwohl die Stute eine ganze Deckperiode beim Hengst war, kann sie, nach Absprache mit dem Hengsthalter und nach Möglichkeit, eine weitere Periode beim Hengst bleiben.

  • Das Weidegeld beträgt € 5,-- pro Tag. Für die Pflege von Ekzempferden werden weitere € 5,-- pro Tag verrechnet.

  • Bei Anlieferung der Stute muss die Deckgebühr entrichtet werden. Das Weidegeld, sowie allfällige Nebenkosten werden bei der Abholung der Stute fällig und der Stutenbesitzer erhält den Deckschein.

  • Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort (Fürstenfeld/Österreich) des Hengsthalters.